Pflegezusatzversicherung

Tagtäglich werden wir mit Artikeln zum Pflegenotstand konfrontiert. Ob es um das zu geringe Gehaltsniveau der Pflegekräfte geht, um Abrechnungsbetrug einiger Pflegeheime oder um das immer passende „Die Kassen sind leer!“, jedes Thema ist einen Bericht wert.
Und trotzdem bleibt es dabei: Niemand möchte sich damit beschäftigen, dass man eines Tages zum Pflegefall werden könnte. Wer will schon daran denken, dass man vielleicht eines Tages die Unterwäsche von Jemanden gewechselt bekommt oder von einer anderen Person gefüttert werden muss.
Neben den seelischen Belastungen einer Pflegebedürftigkeit für den Betroffenen und sein Umfeld kommt im Ernstfall eine große finanzielle Belastung hinzu.
Das Geld, welches Sie lebenslang beiseite gepackt haben -für Ihre Sehnsüchte- dürfen Sie nun an ein Pflegeunternehmen zahlen. Sollten Sie nicht über ausreichend eigene Mittel verfügen, muss Ihre Familie die finanzielle Belastung tragen.
Abhilfe kann hierbei eine private Pflegezusatzversicherung schaffen.
Diese zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente oder ein Tagegeld. Diese Gelder in Verbindung mit der gesetzlichen Leistung können die Kosten einer häuslichen Pflege oder eines Pflegeheims decken.
Wir scheuen uns nicht dieses Thema anzusprechen, denn der Schutz Ihrer Angehörigen und vor allem der Schutz Ihrer eigenen Würde und Wünsche ist uns wichtig.

 

Wir kümmern uns um Ihre gepflegte Zukunft!

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Zahlen und Fakten

Traurig aber wahr, 2017 waren von 82.792.351 Einwohnern 3.490.566 Menschen in Deutschland pflegebedürftig.

Ambulant (Zuhause) pflegebedürftig waren es 2.522.066.
Stationär (Pflegeheim) pflegebedürftig waren es 779.933.

Am stärksten vertreten in folgenden Pflegegraden:
50,3% der ambulant Pflegebedürftigen befanden sich im Pflegegrad 2
31,0% der stationär Pflegebedürftigen befanden sich im Pflegegrad 3

Das Risiko pflegebedürftig zu werden:
Zwischen 60 und 80 Jahren 6,3%
Über 80 Jahren 35%

(Stand: 11.07.2018, Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege)

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

(Stand 11.07.2018)

Was kostet Pflege?

Beispielrechnung für die stationäre Pflege mit dem Pflegegrad III (bei durchschnittlich 30,42 Tagen):

pro Tag pro Monat
Pflegesatz 54,47 € 1.656,98 €
Unterkunft 13,98 € 425,27 €
Verpflegung 5,00 € 152,10 €
Investitionskosten 17,94 € 545,73 €
Gesamt 91,39 € 2.780,08 €
Zuschuss der Pflegekasse 1.262,00 €
Eigenanteil 1.518,08 €
(Quelle: www.deutsche-seniorenstift.de/kosten-und-finanzierung/)

Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?

1.Pflegerentenversicherung

Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, welche Leistung in einem bestimmten Pflegegrad ausbezahlt werden soll. Bei der Pflegerentenversicherung ist man somit flexibel in der Vertragsgestaltung. Es können auch nur bestimmte Pflegegrade abgesichert werden.
Die Leistung aus solch einem Tarif ist nicht zweckgebunden z.B. für den Ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Mit der Leistung kann auch ein Familienmitglied für die Pflege bezahlt werden.
Bei der Pflegerentenversicherung wird ein Teil des Beitrages wie bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung angelegt, d.h. Sie werden bei einer Kündigung ein Teil der eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Demzufolge ist der Beitrag höher als bei einer Pflegetagegeldversicherung.

2.Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherer für jeden Tag, an dem Pflegebedürftigkeit besteht, ein vereinbartes Tagegeld.
Dieses wird jedoch nicht täglich ausbezahlt, sondern die Tage eines Monats werden addiert und dann am Ende des Monats zusammen ausbezahlt.
Es kann in der Regel ein Tagegeld zwischen 20 – 150 € vereinbart werden.
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird in Abhängigkeit zur Höhe der Pflegebedürftigkeit prozentual ausgezahlt.
z.B.: 70€ Pflegetagegeld -> auf 30 Tage hochgerechnet = 2.100€
Pflegegrad 1 = 20% des Tagessatzes -> 420€ Leistung
Pflegegrad 2 = 65% des Tagessatzes -> 1.365€ Leistung
Pflegegrad 3 = 75% des Tagessatzes -> 1.575€ Leistung
Pflegegrad 4 = 90% des Tagessatzes -> 1.890€ Leistung
Pflegegrad 5 = 100% des Tagessatzes -> 2.100€ Leistung
Es gibt jedoch auch Tarife, welche bereits ab Pflegegrad 2 mit 100% des Tagessatzes leisten. Diese Tarife eignen sich besonders für Personen, die nicht ambulant gepflegt werden möchten, sondern gleich stationär.
Die Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung sind nicht zweckgebunden und stehen zur freien Verfügung.

3.Pflegekostenversicherung

Bei dieser Art der Zusatz-Pflegeversicherung wird die Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festen Prozentsatz aufgestockt.
Die meisten Versicherer bieten einen frei wählbaren Prozentsatz zwischen 20-200 % an.
Somit kann die gesetzliche Leistung bei 200% verdreifacht werden. Wichtig ist jedoch, dass die Leistung aus dieser Versicherung zweckgebunden ist. Der Versicherte kann nicht frei über das Geld verfügen.
Das Geld muss für die Kosten der Pflege verwendet werden. Zudem werden maximal die tatsächlich angefallenen Kosten übernommen.
-Sollte die versicherte Leistung über den tatsächlichen Kosten liegen, wird der „nicht-verbrauchte Teil“ von der Versicherung einbehalten.
Für jede Leistung aus dem Vertrag muss dem Versicherer eine Rechnung eingereicht werden.
Die Versicherung ist für Personen geeignet, die sich von Pflegeunternehmen/Pflegeheimen betreuen lassen möchten. Bei der Pflege durch Familienangehörige/ehrenamtlichen Helfern kann es zu Kürzungen der Leistungen kommen.

4. Staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung

Seit dem 01.01.2013 ist es möglich, eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen (Umgangssprachlich Pflege-Bahr; nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr). Sinn der Förderung ist es, Menschen zu unterstützen, welche eigenverantwortlich vorsorgen möchten.
Die Förderung durch den Staat beträgt 60€ im Jahr. Für den Erhalt der Förderung sind allerdings einige Vorrausetzungen zu erfüllen. Daher bieten viele Versicherer bereits Tarife an, welche diese Vorrausetzungen erfüllen, so dass der Zuschuss vom Staat in den Vertrag fließen kann.
Besonders zeichnet den Pflege-Bahr aus, dass es keine Gesundheitsfragen gibt. Somit eignet sich dieses Produkt sehr für ältere bzw. bereits kranke Menschen, welche sonst keine Pflegezusatzversicherung mehr erhalten würden.
Dafür sind allerdings Wartezeiten bis zu 5 Jahre zulässig, d.h. eine Leistung aus dem Vertrag erhält man erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartezeit.

Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade

Zum 01. Januar 2017 wurde die Einstufung der Pflegebedürftigkeit reformiert.
Die bisherigen drei Pflegestufen wurden auf fünf Pflegegrade ausgedehnt.
Ziel der Reformation war, das Attribut „pflegebedürftig“ zu weiten und insbesondere psychisch/geistige Kranke zu integrieren (u.a. Demenzkranke).

Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr am Zeitaufwand bemessen, sondern am Grad der Selbstständigkeit.
Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand von 6 Modulen gemessen:

1. Mobilität
Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Wie findet sich der Mensch in seinem All-tag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen?

3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen
Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

4. Selbstversorgung
Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag bei der Körper-pflege, beim Essen und beim Trinken versorgen?

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen, zum Beispiel bei Medikamenten-gabe oder Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte
Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Die sechs Module haben dabei eine unterschiedliche Gewichtung:
Modul 1 = 10% Gewichtung
Modul 2 = 15% Gewichtung
Modul 3 = 15% Gewichtung
Modul 4 = 40% Gewichtung
Modul 5 = 20% Gewichtung
Modul 6 = 15% Gewichtung

Folgend sehen Sie die bis zum 31.12.2016 gültigen Leistungen der Pflegestufen im Vergleich zu den seit 01.01.2017 gültigen Pflegegraden:

eA = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz
(Quelle der Zahlen: www.wikipedia.org/wiki/Pflegestärkungsgesetze)

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