Krankenhaustagegeldversicherung

Für eine schnelle Erholung

Eine stationäre Behandlung ist meist notwendig aber auch teuer! So sind Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung dazu verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Zuzahlungen in Höhe von 10 € pro Tag zu leisten.

Zusätzliche Leistungen wie ein zum Beispiel ein Fernsehgerät oder ein Telefon im Zimmer müssen sogar noch extra bezahlt werden.

Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lässt Sie die finanziellen Sorgen eines Krankenhausaufenthalts vergessen, so dass Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Welche Kosten können bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen?

Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Krankenhaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten. Bei einem vollstationären Aufenthalt muss jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro täglich entrichten. Kinder und Jugendliche, die unterhalb dieser Altersgrenze liegen, müssen keinen Eigenanteil zahlen. Dies gilt auch für den Aufenthalt bei Entbindungen.

Der Eigenanteil muss für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr vom Patienten übernommen werden. Das heißt, auch wenn ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 28 Tagen stattfindet, sind maximal 280 Euro zu zahlen. Bei mehreren Krankenhausaufenthalten im Jahr werden vorherige Aufenthalte entsprechend angerechnet.

Weitere Kosten können entstehen, wenn zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel ein Fernseher im Zimmer oder ein Telefon am Bett gewünscht werden. Die Unterbringung in einem Einzelzimmer muss vom Patienten, sofern keine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, komplett aus eigener Tasche gezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld?

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung werden die Zuzahlungen im Krankenhaus sowie auftretende Extrakosten bei einem stationären Aufenthalt übernommen. Der individuelle Tagessatz kann je nach Versicherer und Tarif frei bestimmt werden. Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung werden dann fällig, wenn der Patient wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung ins Krankenhaus muss.

Im Unterschied dazu sichert eine Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall während einer Krankheit ab. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt für den Zeitraum, in dem eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Leistungen erfolgen nicht nur bei einem stationären Aufenthalt, sondern auch bei Krankheit.

Angestellte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach den sechs Wochen erfolgt die Zahlung eines Krankengeldes über die gesetzliche Krankenversicherung.

Selbstständige und Freiberufler sind im Falle einer Krankheit direkt von einem Verdienstausfall betroffen und müssen privat vorsorgen!


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