Unfallversicherung

Absicherung bei Unfallfolgen

Der gesetzliche Unfallschutz greift nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte.

Nur mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie rundum geschützt. Beruflich und privat,

Eine Unfallversicherung hilft Ihnen dabei, im Ernstfall Ihr Umfeld an die veränderte Lebenssituation anzupassen. Auch für den schlimmsten Fall können Sie vorsorgen: Ein Todesfallschutz mit Kapitalauszahlungen an Bezugsberechtigte sichert Ihre Familienangehörigen ab.

 

Wir überprüfen Ihren Versicherungsschutz und beraten Sie gern.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Was ist versichert?

Die Unfallversicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleidet. Die Unfallversicherung setzt, wie der Name schon sagt, immer einen Unfall voraus. Dieser muss– so die eine gängige Definition – ‚von außen‘ und ‚unfreiwillig‘ geschehen. Der Versicherungsschutz gilt zu jeder Zeit weltweit. Unfälle in Kriegsgebieten oder bei Unfällen, die aus kriegerischen Handlungen resultieren, sind jedoch meistens nicht mitversichert.

Warum ist die private Unfallversicherung sinnvoll?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit und den Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Die häufigsten Unfälle ereignen sich allerdings in der Freizeit oder im Haushalt. Eine private Unfallversicherung deckt immer die kompletten 24 Stunden eines Tages ab. Besonders wichtig ist eine private Absicherung für Kinder, die noch gar nicht oder nur sehr begrenzt in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Was leistet die private Unfallversicherung?

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung hängen ganz von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab – Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. So können Sie zum Beispiel folgende Leistungen vereinbaren:

- Invaliditätsleistung

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Sie im Falle einer Invalidität erhalten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Schwere der Invalidität ab und hilft Ihnen, sich im Falle eines Unfalles auf die neue Lebenssituation einzustellen. Zum Beispiel deckt sie die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder den Umbau der Wohnung. Die Invaliditätsleistung zählt zu den wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung und sollte möglichst hoch angesetzt werden.

- Unfalltod

Bei einem Unfalltod erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Zahlung.

- Unfallrente

Dies ist eine regelmäßige Rentenzahlung bei mindestens 50-prozentiger Invalidität.

Berufstätigen empfehlen wir allerdings, Rentenzahlungen über eine Berufsunfähigkeitsrente abzudecken, da diese sowohl bei einem Unfall als auch im Krankheitsfall wirksam wird. Ausnahme: Für Kinder ist eine Unfallrente empfehlenswert, da sie weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

- Krankenhaustagegeld

Mit dem Krankenhaustagegeld können Sie zum Beispiel Ihre Zuzahlung für den stationären Krankenhausaufenthalt finanzieren.

- Genesungsgeld

Mit dem Genesungsgeld lassen sich erhöhte Aufwendungen nach dem Unfall finanzieren, zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder Nachhilfeunterricht für ihre Kinder.

- Kosmetische Operationen

Das äußere Erscheinungsbild kann durch Unfälle beeinträchtigt werden. Die private Unfallversicherung kommt deshalb für die Kosten einer kosmetischen Operation bis zu einer genau festgelegten Höhe auf. Die Kosten für eine Zahnbehandlungen können, sofern Zähne durch einen Unfall beschädigt wurden, ebenfalls über diesen Punkt erstattet werden.

- Bergungskosten

Unfälle ereignen sich manchmal an entlegenen Orten. Die private Unfallversicherung deckt in diesen Fällen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort.

Was ist die Gliedertaxe und wie berechnet der Versicherer die Invaliditätsleistung?

Über die Gliedertaxe ermittelt das Versicherungsunternehmen den Grad der Invalidität nach einem Unfall des Versicherungsnehmers. Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Der Versicherer errechnet aus diesem Grad und weiteren Faktoren wie der vereinbarten Versicherungssumme dann die Höhe der einmalig ausgezahlten Invaliditätsleistung.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat standardisierte Richtwerte für die Gliedertaxe festgelegt. Die zahlreichen, teils gestaffelten Angebote der Versicherer können jedoch nach oben und nach unten abweichen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie sich die empfohlenen Invaliditätsgrade des GDV zusammensetzen .


Gliedertaxe
(Auszug aus den allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung nach GDV – Stand 25.03.2014)

Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgend genannten Invaliditätsgrade.

Körperbereich Invaliditätsgrad (GDV)
Arm 70 Prozent
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent
Hand 55 Prozent
Daumen 20 Prozent
Zeigefinger 10 Prozent
Anderer Finger 5 Prozent
Bein
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent
Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent
Fuß 40 Prozent
Große Zehe 10 Prozent
Andere Zehe 2 Prozent
Auge 50 Prozent
Gehör auf einem Ohr 30 Prozent
Geruchssinn 10 Prozent
Geschmackssinn 5 Prozent

Die Prozentangaben beziehen sich nur auf einen vollständigen Funktionsverlust der aufgeführten Körperbereiche. Sind Gliedmaßen nach einem Unfall teilweise in ihrer Funktion beeinträchtigt, passt das Versicherungsunternehmen den Invaliditätsgrad entsprechend an.

Beispiel:
Der Fuß eines Betroffenen wurde durch einen Unfall zu 50 Prozent in seiner Funktion geschädigt, es liegt somit ein Invaliditätsgrad von 20 Prozent vor (50 Prozent von 40 Prozent bei vollständigem Funktionsverlust). Wurde nun eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, erhält der Betroffene von der Versicherung eine Einmalzahlung von 20.000 Euro.

Körperteile, die in der Gliedertaxe nicht berücksichtigt sind, können den Invaliditätsgrad ebenso beeinflussen. Hierbei richtet sich die Bemessung danach, inwieweit der Verlust die gesamte physische und psychische Leistung eines Menschen beeinträchtigt. Als Bewertungsgrundlage zieht der zuständige Arzt einen gesunden Menschen gleichen Alters und gleichen Geschlechts heran.

Was ist ein Progressivtarif?

Bei Tarifen mit integrierter Progression werden mit zunehmendem Invaliditätsgrad höhere Leistungen gezahlt. Bei einem Tarif mit einer Progression von z. B. 500 % erhält der Versicherungsnehmer bei einem Invaliditätsgrad von 100 % dann das Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme. Ein Tarif mit einer hohen Progression eignet sich also besonders, um das Risiko einer vollen Invalidität mit relativ geringen Beiträgen abzusichern.


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