Kraftfahrzeugversicherung

Wichtige Sicherheit auf Rädern

Rund 82,5 Millionen Menschen leben in Deutschland. Nicht alle von ihnen haben einen Führerschein und trotzdem gab es 2017 in Deutschland 116,5 Millionen Kraftfahrzeugversicherungen. Das entspricht 1,4 Versicherungen pro Einwohner. Laut einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind davon 57,1 Prozent nur Haftpflicht versichert, 25,8 Prozent Vollkasko und 17,1 Prozent Teilkasko. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- und der sinnvollen Kaskoversicherung.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Was muss versichert werden?


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie das Wort „Pflicht“ schon impliziert, gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Versicherte einen Unfall verursacht und dadurch Dritte schädigt, werden diese Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei den meisten Versicherungen kann eine Haftpflichtdeckung von bis zu 100 Millionen Euro und für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je nach Wahl bis maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person) abgeschlossen werden.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?


Auslandsschadenschutz – Versicherung

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.

Ein sehr wichtiger Baustein, wenn man im Ausland unterwegs ist, denn in vielen Ländern sind die Deckungssummen erheblich niedriger als in Deutschland!

Betriebsschäden

Betriebsschäden sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des KFZ mit sich bringen, aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen.

Schadensbeispiele:

  • Während der Fahrt öffnet sich die nicht richtig verschlossene Motorhaube und beschädigt das Fahrzeug.
  • Durch Überladung der Hebebühne kommt es zu einem Schaden an der Konstruktion oder der Hydraulik.
  • Ein Reifen des Fahrzeuges platzt während der Fahrt ohne Einwirkung von außen und die zerplatzten Reifenteile beschädigen das Fahrzeug.

Bremsschäden

Bremsschäden sind Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem KFZ entstehen.
Schadensbeispiele:

  • Abplattung der Reifen, die die Profiltiefe mindern
  • Schaden durch verrutschte Ladung
  • Schaden am Sicherheitsgurt durch Überdehnung

Brems-, Betriebs, - Bruchschäden

Unvorhergesehene, plötzlich auftretende Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind nicht durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt.

Diese Schäden können allerdings über den Zusatzbaustein Brems-, Betriebs, – Bruchschäden gegen einen kleinen Mehrbeitrag mitversichert werden. Im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Vollkasko.

Bruchschäden

Reine Bruchschäden ohne Einwirkung von außen. Sie beruhen auf Materialfehlern oder Überbeanspruchung.

Schadensbeispiel:

  •  Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantie.
  • Fahrzeug wird überladen und dadurch bricht die Achse.
  • Die Ware auf der Ladebordwand ist zu schwer und bricht.

Fahrerschutzversicherung

Der Fahrerschutz versichert den Fahrer bei einem selbst verursachten Unfall im Straßenverkehr und kommt für die Leistungen auf, die sonst die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden übernehmen würde. Der Fahrerschutz beschränkt sich auf Unfälle während der Fahrt.
Während die private Unfallversicherung nur bei einer festgestellten, dauerhaften Invalidität leistet, ist das beim Fahrerschutz keine Voraussetzung.
Darüber hinaus leistet der Fahrerschutz für Verdienstausfall, Schmerzendgeld, Leistungen an Hinterbliebenen sowie evtl. Umbaumaßnahmen bis zur Höhe der Deckungssumme.
Der Fahrerschutz leistet zusätzlich zu einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Zusatzversicherung ist aus unserer Sicht die Wichtigste, denn Ihre Gesundheit können Sie nicht zurückkaufen!

GAP-Deckung

Der Begriff GAP kommt aus der englischen Sprache und bedeutet übersetzt Lücke.

Die Ersatzleistung der Kasko-Versicherung basiert regelmäßig auf dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Die Ansprüche des Leasinggebers hingegen basieren auf dem kalkulatorischen Buchwert des Leasingvertrages, der oft über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Bei Leasing- und Kreditfinanzierten Fahrzeugen besteht daher die Möglichkeit, eine GAP-Versicherung abzuschließen, die im Schadenfall (Totalschaden oder Diebstahl) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert ausgleicht.

Kfz-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung dahingegen kümmert sich um den Werterhalt des versicherten Kfz. Sie ist, sowohl als Teilkaskoversicherung, als auch Vollkaskoversicherung, eine freiwillige Zusatzversicherung. Übrigens: Der Begriff Kasko wird aus dem Spanischen abgeleitet, wo „casco“ unter anderem Schiffsrumpf bedeutet. Die Versicherung für das „Fahrzeug“ wurde nämlich früher bereits vor der Entwicklung des Kfz für Schiffe ohne Ladung und ohne Technik abgeschlossen. In Deutschland wird zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge unterschieden.

Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie ihr Fahrzeug gegen Schäden, für die niemand sonst haftbar gemacht werden kann. Meist also gegen Naturschäden oder wenn Täter nicht ermittelt werden können:

• Brand und/oder Explosion
• Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
• Glasbruch
• Marderbiss
• Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
• Unfälle mit Tieren
• Verkabelungsschäden durch Kurzschluss
• Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren und Vulkanausbruch

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz. Sie greift zusätzlich zu den Punkten aus der Teilkasko und bietet Versicherungsschutz z.B. für

• Schäden beim Ein- oder Ausparken,
• mutwillige Beschädigung durch Dritte oder
• selbst verschuldete Unfälle.

Neuwertentschädigung

Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht der Versicherer die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, d. h. auf den vom VN aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung. Leistungsgrenze ist meistens der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am Tage des Schadens.

Den größten Wertverlust erfahren neue Autos im ersten Jahr nach ihrer Zulassung!

Parkschadenschutz

Reparatur von Kleinschäden bis max. 250,- € pro Jahr können über eine Parkschadenschutzversicherung abgewickelt werden. Der Versicherungsnehmer trägt dabei einen Eigenanteil an den Reparaturkosten in Höhe von 50,- €.

Rabattschutzversicherung

Die Rabattschutzversicherung ist als sinnvolle Ergänzung zur KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gegen Mehrbeitrag abschließbar.
Ist ein belastender Schaden oder sind sogar mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse (SF = schadenfreie Jahre), wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherungsnehmer ohne Rabattschutz erfahren hätte.

Schutzbriefversicherung

Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.

Werkstattservice für Pkw

Unfälle ziehen außer möglichen Verletzungen und Sachbeschädigungen oft auch einen ungeplanten Organisationsaufwand nach sich. Es stellen sich zum Beispiel Fragen nach der geeigneten Werkstatt oder dem Ersatzfahrzeug für den Reparaturzeitraum. Mit dem komfortablen Werkstattservice nimmt Ihre Kraftfahrzeugversicherung Ihnen diese Last von den Schultern: Die Werkstattwahl, die Organisation des Ab- und Rücktransports des PKWs, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs und sogar die Reinigung des reparierten Unfallwagens werden übernommen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Und sparen dabei noch bares Geld, denn mit dem Werkstattservice werden die Beiträge in der Kaskoversicherung reduziert.

Wissenswertes aus der Kraftfahrzeugversicherung:


Rabattretter

Altverträge beinhalten häufig noch einen Rabattretter. Die Versicherer, die einen Rabattschutz eingeführt oder die SF-Klassen über die Klasse SF 25 mit dann weiter reduzierten Beitragssätzen führen, bieten keinen Rabattretter mehr an. Der Rabattretter, sofern noch vorhanden, gilt nur bei den Verträgen, die bereits die SF-Klasse 25 oder höher (gleicher Beitragssatz) erreicht haben. Im Schadensfall erfolgt dann eine Rückstufung in eine SF-Klasse, bei der sich zwar diese ändert, jedoch nicht der Beitragssatz.

Verträge mit Rabattrettern gibt es kaum noch!

Regionalklasse

Die Regionalklasse ist ein Risikomerkmal zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Die Zuordnung zu einer Region erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters (früher: Zuordnung nach dem amtlichen Kennzeichen). Die Regionalklassen werden durch sogenannte Indexwerte festgelegt. Die Versicherer sind in der Festlegung der Indexgrenzen frei, wobei es dadurch auch zu Abweichungen in der Regionalklassenzuordnung kommen kann, was aber eher selten der Fall ist. Da einige Versicherer bei gleichen Indexgrenzen die niedrigste Regionalklasse R0 (folgend R1, R2 usw.), andere R1 (folgend R2, R3 usw.) benennen, kommt es hier lediglich optisch zu dem Eindruck einer unterschiedlichen Zuordnung.

Prinzipiell gilt für die Regionalklassen: Je niedriger die Einstufung in der Versicherungsklasse, desto günstiger ist die Autoversicherung. Erhöht sich der Beitrag durch eine Änderung der Typ- und Regionalklasse (zusammengefasst), kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit gekündigt werden, im Regelfall der 1. Januar eines Jahres.

Ein Treuhänder ermittelt einmal im Jahr die Indexwerte für die jeweiligen Zulassungsbezirke. Die Regionalstatistik für die insgesamt 415 deutschen Zulassungsbezirke wird einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben.

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

In der Kfz-Versicherung findet in den Versicherungssparten Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabattsystem Anwendung. Die jeweiligen Schadenfreiheitsklassen sind mit Beitragssätzen hinterlegt, die sich seit der Deregulierung im Jahre 1994 bei den Kfz-Versicherern unterschiedlich entwickelt haben. Die Beitragssätze zu den Schadenfreiheitsklassen müssen somit den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer entnommen werden.

Schadenrückkauf

Nicht immer lohnt es sich, jeden entstandenen Schaden vom Versicherer regulieren zu lassen. Um dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit der Selbstregulierung zu geben, ist der Versicherer verpflichtet, bei Schadenersatzleistungen unter einer bestimmten Grenze, z. B. 1000,- €, ihn darüber zu informieren und ihm die Möglichkeit des Schadenrückkaufs anzubieten. Der Versicherungsnehmer hat anschließend 6 Monate Zeit, den bereits regulierten Schaden zurückzukaufen, um eine SF-Rückstufung im Folgejahr zu vermeiden.

Typklasse

Die Typklasse ist ein Indexwert zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Dieser Wert wird jährlich von einem Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für jeden Fahrzeugtyp bestimmt. Der Schadenbedarf ist der Quotient aus der Summe der Schadenaufwendungen im entsprechenden Kalenderjahr und der Zahl der Jahreseinheiten. Der Indexwert gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines einzelnen Fahrzeugs zum vergleichbaren Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen wieder. Die Typklassen sind für die Versicherungsgesellschaften nicht bindend, Abweichungen sind aber die Ausnahme. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt.

Wildschäden

Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist auf die Mitversicherung der erweiterten Wildschadenklausel zu achten, denn die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild ist als Standard-Deckung mit “Tieren nach dem Bundesjagdgesetz” bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus auf Tiere aller Art erweitert.


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