Drohnenversicherung
Die Absicherung für Ihr Multicopter
Immer mehr Hobbypiloten begeistern sich für kleine, ferngesteuerte Fluggeräte: Multicopter – umgangssprachlich als Drohnen bekannt. Seit 2005 gilt für die Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten nach § 102 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Deutschland eine Versicherungspflicht. Diese greift unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.
Was vielen Hobbypiloten nicht bewusst ist: Sie sind für mögliche Schäden verantwortlich und damit auch persönlich haftbar. Wer mit seiner Drohne versehentlich eine Scheibe beim Nachbarn einfliegt, wird das noch finanziell verschmerzen können. Anders sieht es aus, wenn die Drohne beispielsweise wegen des leeren Akkus auf die Straße stürzt und einen Unfall verursacht. Dann können schlimmstenfalls Kosten in Millionenhöhe entstehen: beispielsweise für die Behandlung der Verletzten, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, Kompensation von Verdienstausfällen sowie die Reparatur der Fahrzeuge.
Die gute Nachricht für Hobby-Drohnenflieger: Wer seine Drohne rein privat – zum Beispiel als Spielzeug – verwendet, benötigt nicht zwingend eine separate Drohnenversicherung. In vielen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit einem Extra-Schutz für Drohnenschäden ausreichend.