Hundekrankenversicherung

Der Hund bringt viel Freude – er ist lebhaft, loyal und stets gut gelaunt – er ist der beste Freund des Menschen. Doch bei aller Freude über Ihren vierbeinigen Freund sollten Sie auch daran denken, dass immer etwas passieren kann. Ihr Hund kann krank werden oder auch einen Unfall haben. Gerade Operationen oder chronische Erkrankungen können Sie als Hundehalter leicht in finanzielle Bedrängnis bringen. Im schlimmsten Fall muss dann sogar auf eine dringend notwendige Behandlung verzichtet werden, weil diese schlicht und einfach zu teuer ist.

 

Mit einer Hunde-OP-Versicherung oder einer umfassenden Hundekranken-Vollschutz-Versicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Wir beraten Sie gern.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Tarifvarianten

Hundebesitzer können sich prinzipiell zwischen zwei Arten von Hundekrankenversicherungen entscheiden.


OP-Versicherung: Absicherung für den Notfall

Sämtliche Tarife, die OP-Schutz für Hunde anbieten, übernehmen die Kosten für eine Operation bis zur vertraglich vereinbarten Summe. Muss ein Hund operiert werden, können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Häufige Operationsgründe bei Hunden sind zum Beispiel Kreuzbandrisse, Gebärmutterentzündungen oder das Entfernen von Tumoren. Auch beim besten Freund des Menschen sind dies keine einfachen Eingriffe, weshalb die Kosten für eine OP schnell mehrere Tausend Euro betragen können. Die Hunde OP-Versicherung übernimmt alle mit einer OP zusammenhängenden Kosten und kommt für notwendige Vor- und Nachuntersuchungen auf. Bei der OP-Versicherung spielt es keine Rolle, ob die Operation wegen einer Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls erfolgt.

Hundekrankenversicherung: umfassender Vollschutz

Diese Tarifvariante bietet einen Rundumschutz für Ihren Hund. Von kleinen Schnittwunden bis hin zu großen Operationen ist alles abgesichert. Neben den OP-Kosten werden auch die Kosten für spezielle Medikamente oder ambulante Behandlungen des Tieres übernommen. Auch für Impfungen, Wurmkuren sowie umfangreiche diagnostische Verfahren kommt eine Versicherung mit Vollschutz auf.

Die Auswahl ist groß und das Angebot vielfältig. Daher sollten Sie vor Abschluss einer Hundekrankenversicherung die Angebote abwägen. Beantworten Sie für sich die zentralen Fragen, was Sie tatsächlich benötigen, worauf Sie gegebenenfalls verzichten können und was Sie bereit sind, dafür zu bezahlen.


Was muss man eigentlich für eine Tierarztbehandlung bezahlen?

Tierärzte berechnen ihre Gebühren nach der sogenannten „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT 2017). Tierärzte müssen also die tierärztlichen Leistungen einschließlich der Preise und der angewandten Arzneimittel innerhalb dieser Gebührenordnung regeln. Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich dabei nach dem einfachen bis dreifachen Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz bei einer Untersuchung eines Hundes liegt laut der Gebührenordnung (GOT 2017) bei rund 14 Euro, der dreifache bei rund 40 Euro. Handelt es sich um einen Notfall, können auch Gebühren bis zu 100 Euro für eine einfache Untersuchung anfallen. Berücksichtigt bei der Gebührenhöhe wird immer der Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Leistung, der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.

Ist jede Hunderasse versicherbar?

Grundsätzlich lassen sich alle Hunderassen versichern. Jedoch kann es zu Einschränkungen bei bestimmten Rassen kommen, die besonders anfällig für Krankheiten sind oder bei denen rassespezifische Krankheiten bekannt sind.
Die meisten Versicherungen versichern Ihren gesunden Vierbeiner erst ab einem Alter von 8 Wochen und möglichst nicht älter als 9 Jahre.

Was kostet das?

Die Kosten für eine Versicherung variieren und hängen von dem Leistungspaket und dem Rahmen der Deckung ab. Viele Versicherungsanbieter bieten zudem Rabatte an, wenn ein zweiter oder dritter Hund versichert werden soll.
Generell lässt sich sagen: kleinere Hunde können oft preiswerter versichert werden als größere. Wobei die Rasse von Bedeutung ist.
Ab einem bestimmten Alter werden vierbeinige Hausgenossen nicht mehr oder nur gegen einen Aufschlag versichert.

Gibt es Wartezeiten?

Generell: es gibt immer Wartezeiten. Je nach Anbieter ist die Wartezeit bei einer Hundekrankenversicherung unterschiedlich lang. Standardmäßig beträgt diese 90 Tage, was bedeutet, dass während dieser Zeit keine Kosten übernommen werden. Einige Anbieter ermöglichen den Versicherungsschutz auch schon ab dem 30. Tag nach Vertragsabschluss.

Gibt es eine ähnlich Absicherung auch für Pferde?

Ja!

Sprechen Sie uns an. – Wir beraten sie gern!


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