Oldtimerversicherung

Den passenden Versicherungsschutz für Ihr Liebhaberfahrzeug finden Sie hier:

Ob Käfer, Triumph oder Isetta – Sie haben sich einen Herzenswunsch erfüllt und parken einen begehrten Oldtimer in Ihrer Garage.
Der Sound des Motors, der Geruch des Leders oder das Schalten mit Zwischengas – Oldtimer sind Fahrspaß pur.
Obwohl der Kauf eines Oldtimers für die meisten von uns aus Leidenschaft geschieht, kann sich dahinter auch eine lukrative Investition verbergen. Denn gem. dem Verband der Automobilindustrie hat sich der Durchschnittswert der „alten Schätzchen“ in der letzten Dekade um 10 % erhöht.
Doch bei aller Freude kommt irgendwann der Moment, an dem auch der größte Oldtimerfan mal eine ganz nüchterne Zahl braucht, dann kommen wir ins Spiel.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Versicherbare Fahrzeuge

Bei welchen Fahrzeugen ist es sinnvoll, Sie über spezialisierte Kfz-Versicherer zu versichern:

  • Oldtimer = Pkw älter als 30 Jahre
  • Youngtimer = Pkw, zwischen 20 und 30 Jahre alt
  • Newtimer = Pkw, unter 20 alt, wird aktuell nicht mehr gebaut und hat Sammlungspotenzial
  • Premium Fahrzeuge = aktuelle Luxus- und Sportwagen ab einem gewissen Neupreis
  • Replica = Klassische Nachbauten unabhängig vom Alter
  • Motorräder = Zweirad oder Gespann über 20 Jahre alt
  • Traktoren = über 20 Jahre alt, keine gewerbliche Nutzung
  • Lkw = über 20 Jahre alt, keine gewerbliche Nutzung
  • Wohnmobile = über 20 Jahre alt, keine gewerbliche Nutzung
  • Feuerwehrfahrzeuge = über 20 Jahre alt, keine gewerbliche Nutzung
  • Tuningfahrzeuge = über 20 Jahre alt mit zeitgenössischen An- und Umbauten

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus Versicherungsschutz bis zu:

  • 100 Mio. Euro Pauschalversicherungssumme
  • Max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person

Welche Zusatzversicherungen gibt es?


Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung schützt gegen die üblichen Teilkaskogefahren wie:

  • Brand, Explosion
  • Entwendung
  • Glasbruch
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (keine Dachlawinen), Erdrutsch
  • Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Manschetten und Dämmmaterial, einschließlich Folgeschäden
  • Schäden durch Kurzschlüsse an der Verkabelung, einschließlich Folgeschäden an direkt angrenzenden, stromführenden Bauteilen
  • Ersatz der Tür- und Lenkradschlösser nach Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Fahrzeug) oder Raub

Darüber hinaus schließen einige Versicherer über die Teilkaskoversicherung folgende Deckungsbausteine mit ein:

  • Vandalismus
  • Transportmittelunfall
  • Fährrisiko
  • Kollision mit Tieren aller Art.

Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich zur Teilkasko Versicherungsschutz bei Schäden

  • durch selbstverschuldete Unfälle
  • mit anschließender Unfallflucht eines anderen Verursachers (z. B. Parkschäden)
  • mit unklarer Rechtslage, insbesondere bei Feststellung einer Mithaftung

Allgefahren-Deckung

Mit der Allgefahren-Deckung sichern Sie nahezu alle Gefahren ab – sie greift auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden wie z.B.:

  • Motorschäden
  • Bruchschäden
  • Getriebeschäden
  • Bremsschäden
  • Schäden durch ausgelaufene Batterien
  • Fehlbedienung

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung schützt alle berechtigten Fahrer vor den erheblichen finanziellen Folgen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls – bis zu einer Deckungssumme von maximal 15 Millionen Euro ab. Denn die gesetzliche Regelung sieht einen Schutz des Fahrers nicht vor: Während Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht versichert sind, kann der Fahrer bei Verletzungen nur dann mit einem finanziellen Ausgleich der Unfallfolgen rechnen, wenn ein Anderer den Unfall verursacht hat. Wenn er aber selbst Verursacher oder mitschuldig ist, der Schädiger unbekannt ist oder der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde, ist der Fahrer als einziger Insasse nicht versichert!

Schutzbriefversicherung

Eine Schutzbriefversicherung ist ein Zusatzprodukt für unvorhergesehene Pannen und Unfällen. Der Schutzbrief umfasst u.a. die Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, das Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs sowie das Zurückbringen von Wagen und Insassen an den Wohnort.


Wissenswertes aus der Kraftfahrzeugversicherung:


Keine Beitragserhöhung im Schadenfall

Im Falle einer Schadensmeldung haben Sie keine Rückstufung wie bei den herkömmlichen Kfz-Versicherungen nach Schadenfreiheitsrabattsystem zu erwarten – Ihr Beitrag bleibt unverändert.

Warum ist ein Wertgutachten so wichtig?

Ein stets aktuelles Wertgutachten ist für Ihren Oldtimer genauso wichtig wie die regelmäßige Pflege. Der Grund: Es gibt keine Listenpreise für Oldtimer und die Wertsteigerung kann bereits in kurzer Zeit den Preis nach oben treiben. Lassen Sie daher alle zwei bis drei Jahre von einem unabhängigen Sachvers-
ständigen ein Wertgutachten erstellen, das im Schadenfall die Schadensregulierung erheblich erleichtert. So lassen sich Zustand und Wert vor schadeneintritt mühelos belegen und sie können sich gegen Unterversicherung schützen. Des Weiteren ist ein aktuelles Wertgutachten beim Verkauf des Wagens sehr hilfreich.

Marktwert

Der Marktwert ist der aktuelle Wert, der bei einem An- oder Verkauf am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge erzielt wird. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Steuer noch Händlergewinnspanne beinhaltet.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der aufgewendet werden muss um ein gleichwertig gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Dieser Wert enthält sowohl Mehrwertsteuer als auch Händlergewinnspanne und liegt daher im Schnitt knapp 25 Prozent über dem Marktwert.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert ergibt sich aus der Summe des Anschaffungspreises und der späteren Restaurierungskosten des Fahrzeuges.

Zeitwert

Der Zeitwert ist jener Wert, der sich aus dem Neuwert des Fahrzeuges abzüglich der Summe für den Gebrauch ergibt. Bei der Versicherung eines Klassikers sollte darauf geachtet werden, dass mindestens der Marktwert, besser noch der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt wird.


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