Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung

Wer eine Reise plant, investiert oft viel Zeit und vor allem Geld bis zum Antritt seiner Reise. Nichts ist daher ärgerlicher, wenn man zum Beispiel aufgrund einer unerwarteten Krankheit seine Reise nicht antreten kann.
Aber auch der Abbruch einer bereits angetretenen Reise kann ein großes Loch in der Urlaubskasse hinterlassen.

 

Schützen Sie sich vor lästigen Stornokosten mit dem Abschluss einer Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung!

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Welche Gründe fallen unter den Versicherungsschutz?

Damit eine Leistung in Anspruch genommen werden kann, muss einer der beispielhaft aufgeführten Gründe vorliegen:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Organspende /-empfang
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Schüler-/Studentenschutz Wiederholungsprüfung oder Nichtversetzung
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung, Tod eines (r) zur Reise angemeldeten Hundes/ Katze

Vorteile bei Nichtantritt

Bei Nichtantritt einer gebuchten Reise werden die anfallenden Stornokosten erstattet.

Vorteile bei verspätetem Reiseantritt

Bei einem verspäteten Reiseantritt werden zum Beispiel anfallende Hinreise-Mehrkosten und die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen durch den Versicherer erstattet, sofern ein versicherter Grund vorliegt.

Vorteile bei Umbuchung

Bei einer Umbuchung werden die Umbuchungskosten durch den Versicherer je nach Grund der Umbuchung zum Teil oder auch vollständig getragen.

Vorteile bei Abbruch

Bei Abbruch einer Reise erstattet der Versicherer den gesamten oder einen Teil des Reisepreises je nach Zeitpunkt des Abbruchs. Muss eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie zum Beispiel Lawinen oder Erdbeben verlängert werden, erstattet der Versicherer die anfallenden zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten.


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