Cyberversicherung

Der Schutz Ihrer Daten

Ein Schadprogramm im Anhang einer Email. Ein Trojaner dringt in Ihr System ein und verschlüsselt Ihre Daten. Durch eine Phishing-Mail werden sensible Daten nach Außen gegeben. Datenverlust und Cyberbedrohung sind nur einige der möglichen Szenarien, die sich aufgrund des modernen digitalen Wandels durch Hackerangriffe ergeben können.

Bereits heute sind 65 % der Unternehmen der Fertigungsindustrie oder des Finanzsektors von Hackerangriffen betroffen!

Aber auch Schäden von innen, die durch die eigenen Mitarbeiter (bewusst oder unbewusst) verursacht werden, können die Arbeitsabläufe und die Sicherheit Ihrer Daten gefährden!

Mögliche versicherte Gefahren und Leistungen im Überblick:

  • Unterstützung im Umgang mit der Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Abmahnschutz bei der versehentlichen Verletzung von Bild- und Lizenzrechten
  • Zusammenstellung spezieller Cyber-Krisenpläne mit den wichtigsten Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten im Krisenfall
  • Online-Trainings zur Sensibilisierung gegenüber Cyber-Attacken
  • Kostenübernahme von Krisenberatung, IT-Forensik sowie Datenschutzanwälten im Falle eines Hackerangriffs
  • Übernahme von Ertragsausfällen und Mehrkosten beim Stillstand des Betriebs im Rahmen einer Cyber-Attacke
  • Und vieles mehr!

 

Schützen Sie sich – Ihre Daten sind ihr Kapital!

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Wie errechnet sich die Versicherungssumme?

Ähnlich wie bei einer D&O – oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es hier keine feste Formel.
Im Rahmen des Summenermittlungsprozesses sollte analysiert werden, welche individuellen Risikoszenarien für das Unternehmen bestehen.
Ausschlaggebend sind hier zum Beispiel
– Die Komplexität des IT-Systems als Bemessungsgrundlage für die Kosten durch IT-Forensik, Daten- und Systemwiederherstellung
– Anzahl der personenbezogenen Daten als Bemessungsgrundlage für die Benachrichtigungskosten
– Geschäftsmodell und Abhängigkeit der IT als Bemessungsgrundlage für die Betriebsunterbrechungskosten
– Art und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten als Bemessungsgrundlage für etwaige Haftpflichtansprüche bei Missbrauch.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Betriebsunterbrechungskosten, weil Daten oder Programme nicht mehr zur Verfügung stehen. Übernahme von Gewinnverlusten und Mehrkosten.
  • Übernahme von Sachverständigenkosten nach Untersuchung der befallen Systeme, Datenwiederherstellung, sowie Bereinigung
  • Kostenübernahme bei Datenschutzverletzungen
  • Übernahme von Vermögensverlusten bei Betrug und Erpressung

Verhalten im Schadenfall

Schadenfälle/Hackerangriffe müssen unmittelbar an die zuständige Krisenhotline des Versicherers gemeldet werden! Das Krisenmanagement wird dann von einem IT-Unternehmen aufgenommen, welches sich mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzt.
Firmeninterne IT-Spezialisten sollten nur in Absprache mit dem Versicherer eingeschaltet werden, um das Problem zu lösen, da in der Regel nur die Kosten für externe Unternehmen übernommen werden.

Sind auch Eigenschäden mitversichert?

Eigenschäden durch Mitarbeiter wie zum Beispiel Bedienfehler können im Rahmen der Cyberversicherung mitversichert werden.


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