Jagdhaftpflicht-Versicherung

Die Jagd ist so alt wie die Menschheit selbst. Früher wurde die Jagd mit Pfeil und Bogen oder mit Speeren betrieben, heute mit leistungsstarken, nachtsichtfähigen Zielfernrohren montiert auf zuverlässigen Repetierbüchsen.

Nicht allzu selten kommt es jedoch bei der Jagd zu Unfällen. Von Sachschäden bis Personenschäden. Personenschäden kommen vor allem bei der falschen Handhabe der Jagdwaffe zustande, bei Übersehen der Person oder bei Querschlägern.

Neben der geistigen und körperlichen Eignung benötigt der Jäger daher zwingend eine Jagd-Haftpflichtversicherung, um mögliche Haftungsansprüche gegen seine Person zu entschädigen oder abwehren zu können.

In den meisten Tarifen der Versicherer gilt die Haftpflicht aus dem Halten von einem bzw. mehreren Jagdhunden ebenfalls als mitversichert.

 

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Muss ich eine Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen?

Ja, für Jagdpächter und Jagdherren, Jäger, Jagdveranstalter, Förster und Forstbeamter, Jagdaufseher und Jagdfalkner ist nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagd-Haftpflicht Voraussetzung, um einen Jagdschein erhalten zu können.

Bin ich auch beim Jagen im Ausland versichert?

Ja, die meisten Jagd-Haftpflichtversicherungen bieten einen weltweiten Versicherungsschutz an. Jedoch können manche Länder eine besondere, zusätzliche Jagd-Versicherung vorschreiben, welche deren Länder-Bestimmungen erfüllt.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich ausversehen meine Jagdausrüstung beschädige z.B. durch Sturz?

Nein, nicht von der Jagd-Haftpflichtversicherung. Eine Leistung würden Sie aber von der separat abschließbaren Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung erhalten. Sprechen Sie uns bitte an.


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