Private Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 verschiedene Dinge. Aber wollen Sie aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht verzichten? Die Rechtsschutzversicherung sorgt für eine Chancengleichheit, denn Sie können Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen, ohne die Kosten zu fürchten.

Bei anwaltlicher Hilfe oder einem Gerichtsprozess kann guter Rat teuer werden, unabhängig davon, ob Sie Recht haben oder bekommen. Es kommen nicht nur Kosten auf Sie zu, wenn sie verlieren, sondern auch, wenn nur ein Teilerfolg erzielt wird oder Sie sich mit Ihrem Streitgegner einigen. Sollte der Beklagte zahlungsunfähig sein, bleibt die Kostenübernahme sogar zunächst voll und ganz bei Ihnen.

 

Eine Rechtsschutzversicherung sichert Sie ab.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Versicherungsbereiche des Rechtsschutzes:


Verkehrs-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- u. Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

versicherte Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer / Halter auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge und Anhänger, sowie als Erwerber oder Leasingnehmer/Mieter solcher Fahrzeuge.
Darüber hinaus sind versichert.

  • zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
  • berechtigte Fahrer/Insassen der versicherten bzw. gemieteten Fahrzeuge
  • VN als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft
  • VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger/Radfahrer/Fahrgast

Besonderheiten / Ausschlüsse:
Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.

Fahrzeug-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- u. Sachenrecht
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Verwaltungs-RS in Verkehrssachen
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

versicherte Personen:

  • Berechtigte Fahrer/Insassen des im Versicherungsschein benannten Fahrzeuges
  • VN als Fahrer fremder Fahrzeuge
  • VN bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger/Radfahrer/Fahrgast

Besonderheiten / Ausschlüsse:

Der Fahrzeug-RS ist abzuschließen, wenn es sich um ein Luft-/Wasserfahrzeug handelt oder
das Fahrzeug nicht auf den VN zugelassen ist.

Fahrer-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

versicherte Personen:

  • Versichert ist der VN
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge
  • bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast

Besonderheiten / Ausschlüsse:

Der Fahrer-RS für Einzelpersonen beinhaltet eine Vorsorgeversicherung
(= Umwandlung in Verkehrs-RS [Vk] bei Kauf eines eigenen Motorfahrzeuges zu Lande)

Es besteht kein RS für:

  • mitfahrende Personen
  • Schäden am benutzten Fahrzeug
  • Benutzung von eigenen Fahrzeugen

Privat-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

versicherte Personen:
Im privaten Bereich sind versichert:

  • der VN
  • sein Ehe-/ Lebenspartner und minderjährige Kinder
  • unverheiratete volljährige Kinder, die nicht in einer eigenen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Besonderheiten / Ausschlüsse:

Es besteht kein Rechtsschutz für:

  • Arbeitsbereich
  • Verkehrsbereich
  • Wohnungs- und Grundstücksbereich

Berufs-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:
• Arbeits-Rechtsschutz
• Disziplinar- u. Standes-Rechtsschutz

versicherte Personen:
Im beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich sind versichert:

  • der VN
  • sein Ehe-/ Lebenspartner, bzw. im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und minderjährige Kinder
  • unverheiratete volljährige Kinder, die nicht in einer eigenen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Ausschlüsse:
Es besteht kein Rechtsschutz aus Streitigkeiten aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.

Wohnungs-u. Grundstücks-Rechtsschutz

versicherte Leistungsarten:

  • Wohnungs- u. Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Opfer-Rechtsschutz

versicherte Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als:

  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter eines im Vertrag bezeichneten Grundstückes / Gebäudes / Gebäudeteiles

Besonderheiten:
Versicherbar sind üblicherweise nur Objekte in Deutschland.

Welche Leistungsarten sind versichert?


Schadenersatz-Rechtsschutz

Wer geschädigt wird, hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Beachten Sie die Abgrenzung: Anders als bei der Haftpflichtversicherung, die Ihnen als Schädiger zur Abwehr vor Schadensersatzansprüchen dient, sorgt der Schadenersatz-RS für die Geltendmachung. Sie als Versicherungsnehmer sind der Geschädigte.

Beispiel:

  • Schäden durch Verkehrsunfälle
  • Schäden aus Verletzung der Aufsichtspflicht, z. B. bei Personenschäden auf Grund nicht gestreuter Gehwege oder heruntergefallener Dachziegel

Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz deckt alle außergerichtlichen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und gerichtlichen Streitfälle vor Arbeitsgerichten ab. Darunter fällt auch der Zivildienst.

Beachten Sie: In Arbeitsgerichtprozessen trägt jede Partei- unabhängig vom Verfahrensausgang – in der ersten Instanz ihre Rechtsanwaltskosten selbst – daher ist gerade im arbeitsrechtlichen Bereich eine Rechtsschutzversicherung wichtig!

Beispiel:
Streit wegen

  • einer Kündigung
  • eines Zeugnisses
  • Urlaub
  • Versetzung

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz hilft bei Streitigkeiten rund um die Immobilie. Sie können aus Miet- und Pacht Verhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten hervorgehen.

Beispiele für dingliche Sachen:

  • Nießbrauch
  • Hypothek
  • Grundschuld
  • Erbbaurecht
  • Grundstückseigentum

Beispiel aus Miet- und Pachtverhältnissen:
Auseinandersetzungen aus:

  • Mieterhöhung
  • Mietnebenkasten
  • Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarfs)
  • Mietkaution
  • Modernisierungsumlage
  • Nachbarrecht
  • Erbbaurecht
  • Beschädigung (Grundstück / Gebäude)

Der Versicherungsnehmer kann sich hier als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter versichern.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet Schutz bei Vertragsstreitigkeiten jeder Art. Er dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, z. B. bei einem Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer, und dinglichen Rechten.
Ein Streit über ein dingliches Recht kann z. B. der Streit zwischen einem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer beweglichen Sache sein.

Beispiel im Vertragsbereich:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Versicherungsvertrag

Beispiel im Bereich Sachenrecht:

  • Herausgeben von beweglichen Sachen

Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Diese Leitungsart hilft Ihnen bei Prozessen wegen Steuern oder anderer Abgaben.

Beispiel:

  • Streit um Lohn- oder Einkommensteuer
  • Streit um Gebühren und Zölle, z. b. für die Entrichtung von Einfuhrzöllen

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Der Sozialgerichtsgerichts-Rechtsschutz leistet bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – sowie den ersten Verfahren vorausgehenden Ein- und Widerspruchsverfahren.

z. B. in folgenden Angelegenheiten:

  • Rentenversicherung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitsvermittlung
  • Mutterschutzgesetz

Beispiel:
Wenn die Sozialversicherung nicht zahlen will:

  • Berufskrankheiten
  • Renten aus Personenschäden
  • Altersruhegeld
  • Arbeitsförderungsmaßnahmen
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Diese Rechtsschutzart leistet bei Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten und zwar bei Verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, dies könnte z. B. sein:

  • Einwände gegen ungerechtfertigte Eintragungen in Verkehrssünderkartei
  • Auseinandersetzung mit den Zulassungssteilen
  • Anordnung von verkehrserzieherischen Maßnahmen wie Führung eines Fahrtenbuches

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren

Disziplinarrecht
Hier greift das Disziplinarrecht:

  • Teil des Beamtenrechts
  • Umfasst alle Ahndungen dienstlicher Vergehen und Verfehlungen von Beamten, Richtern, Notaren und Bundeswehrangehörigen
  • Hat strafrechtlichen Charakter

Standesrecht
Hier greift das Standesrecht:

  • Enthält Vorschriften für Angehörige bestimmter Berufe z. B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte
  • Wird geregelt durch das jeweilige Berufsrecht sowie durch die generelle Berufsauffassung des Berufsstandes oder Festlegung durch -Standesorganisationen
  • Hat strafrechtlichen Charakter

Beispiel:
Vom Verweis bis zum Berufsverbot

Disziplinarverfahren:

  • Verweis
  • Geldbuße
  • Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringeren Bezügen
  • Verlust von Dienstbezügen

Standesrechtsschutz

  • Verwarnung
  • Geldstrafe
  • Berufsverbot
  • Entzug der Zulassung

Straf-Rechtsschutz

Dieser Rechtsschutz dient der Verteidigung gegen den Vorwurf eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens. – Für Verbrechen wie Mord oder Totschlag besteht kein Rechtsschutz. –
Der Versicherungsschutz ist abhängig vom Grad des erhobenen Schuldvorwurfes:

Im Falle fahrlässigen Handelns besteht Rechtsschutz – bei vorsätzlichem Handeln gelten Sonderreglungen.

 

Bei verkehrsrechtlichen Vergehen (z.B. Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr) besteht uneingeschränkter Rechtsschutz. Der Rechtsschutz entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer wegen Vorsatz verurteilt wird.

Kosten müssen in diesem Fall an den Versicherer zurückerstattet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Vergehen: Bei sonstigen Vergehen wie z.B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung existiert kein uneingeschränkter Rechtsschutz. Hier wird zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten unterschieden.

Für Sonstige Vergehen, die nur vorsätzlich begehbar sind, besteht kein Rechtsschutz.

Für Sonstige Vergehen, die fahrlässig wie auch vorsätzlich begehbar sind und bei denen ein vorsätzliches Verhalten unterstellt wird, besteht zunächst kein Versicherungsschutz. Erfolgt allerdings keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz, werden die Verteidigungskosten nachträglich übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel:

Verkehrsrecht:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Sonstiges Strafrecht:

  • Fahrlässige Brandstiftung
  • Fahrlässige Gewässerverunreinigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der „Kleine Bruder des Strafrechtsschutzes“ bietet Rechtsschutz für kleinere Vergehen im Verkehrsrecht und bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten.
Er bietet uneingeschränkten Versicherungsschutz- mit einer Ausnahme: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – Halte- oder Parkverstöße sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Beispiel aus dem Verkehrsrecht:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Missachten einer roten Ampel
  • Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstandes

Beispiele sonstiger Ordnungswidrigkeiten:

  • Verbrennen von Abfällen
  • Anzeige wegen Ruhestörung (aufgrund einer zu lauten Party)
  • Entsorgen von Batterien im Hausmüll
  • Verstoß gegen die Leinenpflicht

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Es besteht Rechtsschutz für die mündliche oder schriftliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar in familien-, lebenspartnerschafts- oder erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wichtig für einen Versicherungsschutz ist ein Ereignis, das die Rechtslage des Versicherungsnehmers geändert hat, Anspruch auf Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn das Ereignis (z.B. Ablauf des Trennungsjahres) nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

Beratungsthemen:

  • Ehescheidung
  • Unterhaltsauseinandersetzungen
  • Sorgerechtsregelung für Kinder
  • Erbangelegenheiten (z.B. Erteilung eines Erbscheines, Testament Auslegung, Vermächtnisse)

Opferrechtsschutz

Dieser Rechtsschutz leistet, wenn der VN oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurde.

Versicherungsschutz besteht für die Bestandsleistung eines Rechtsanwaltes im

  • Ermittlungsverfahren
  • Nebenklageverfahren
  • Für einen Antrag nach §1 Gewaltschutzgesetz
  • Für den Täter-Opfer-Ausgleich nach §46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten
  • Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person nebenklageberechtigt oder Opfer einer der genannten Straftaten geworden ist und dadurch ein dauerhaften Körperschaden erlitten hat.

Welche Kosten werden übernommen?


Folgende Kosten werden im Inland übernommen:

  • Kosten für eine Mediation

Damit Sie nicht gleich Ihren Streit vor einem Gericht verhandeln müssen und damit hohe Kosten auslösen, bietet eine Rechtsschutzversicherung häufig die Kostenübernahme eines Mediationsverfahren. In einer Mediation wird mit Hilfe eines Mediators versucht, eine außergerichtliche Konfliktlösung zwischen den Parteien zu erzielen. Die Kosten des Mediators werden bis zu 1.500, – Euro übernommen. Allerdings dürfen die Kosten in einem Jahr 3.000, – Euro nicht übersteigen.

 

  • Anwalts- u. Korrespondenzanwaltskosten

Die gesetzlich festgeschrieben Kosten eines Anwalts werden übernommen. Ist das zuständige Gericht mehr als 100 km von Ihrem Wohnort entfernt, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten eines Korrespondenzanwaltes, dem Anwalt, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichtes führt. Allerdings nur, wenn es kein Fall des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar-, Standes – oder Beratungs-Rechtsschutzes ist.

 

  • Sachverständigenkosten

Im Verkehrs-, Fahrer- und Fahrzeug-Rechtsschutz werden die Kosten eines öffentlich bestellten Sachverständigen z. B. vom TÜV oder von der Dekra übernommen.

Folgende Kosten werden im Ausland übernommen:

  • Anwalts- u. Korrespondenzanwaltskosten

Bei einem Versicherungsfall im Ausland werden die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird, übernommen. Dies kann entweder ein ausländischer Rechtsanwalt sein oder ein Anwalt in Deutschland.
Ist ein ausländischer Anwalt für sie tätig und sie wohnen mehr als 100km vom zuständigen Gericht entfernt, dann werden zusätzlich (in der 1. Instanz) die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort übernommen, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt.

  • Sachverständigenkosten

Die Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen werden übernommen, wenn Sie Ersatzansprüche wegen eines im Ausland beschädigten Fahrzeugs geltend machen wollen.

  • Reisekosten

o wenn Sie dort als Beschuldigter oder als Prozesspartei erscheinen müssen
oder
o wenn Sie durch Ihr persönliches Erscheinen Rechtsnachteile vermeiden können

  • Übersetzungskosten

Sollte eine Übersetzung der Unterlagen notwendig sein, um Ihre gesetzlichen Interessen im Ausland wahrnehmen zu können, werden die Rechtsschutzversicherung für die Übersetzung sorgen und die Kosten übernehmen.

Darüber hinaus werden folgende Kosten im Inland und Ausland übernommen:

  • Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die vom Gericht herangezogen werden
  • Kosten des Gerichtsvollziehers
  • Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von Behörden in Rechnung gestellt werden
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
  • Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie eine Niederlage erleiden
  • Eine Kaution auf Darlehens Basis bis zu 200.000,-Euro

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

• Die Obergrenze der Versicherungssumme liegt je Versicherungsfall laut ARB 2012 bei 1.000.000.-Euro. Diese Obergrenze gilt, wenn aufgrund eines Versicherungsfalles Leistungen für verschiedene Personen erbracht werden oder wenn bei mehreren Versicherungsfällen eines Kunden ein unmittelbarer zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang besteht.
• Zusätzlich werden je Versicherungsfall Strafkautionen als zinslose Darlehen bis zu 200.000,- Euro gewährt.

(ARB 2012 allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, Stand 2012)

Wo sind Sie versichert?

Hier haben Sie Versicherungsschutz
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:

• in Europa
• in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (= der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko)
• auf den Kanarischen Inseln
• auf Madeira.

Ausnahme:
Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer- Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.

Hier gilt der Versicherungsschutz nur mit Einschränkung:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des genannten Geltungsbereichs werden die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag getragen. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsfall dort während eines höchstens 12-wöchigen Aufenthaltes eingetreten ist. Außerdem darf sich der Streitfall nicht auf
den Erwerb oder eine Veräußerung von dinglichen Rechten beziehen.

Was ist nicht versichert?

Die Rechtsschutzversicherung hilft in fast allen Rechtsfällen des täglichen Lebens. Es sind jedoch gewisse Einschränkungen notwendig, damit das versicherte Risiko kalkulierbar bleibt und der Beitrag interessant gestaltet werden kann.

Nicht abschätzbare Risiken / höhere Gewalt

Krieg: feindselige Handlungen
Beispiel:
Ein Kunde verbringt seinen Urlaub in einem Kriegsgebiet. Dort wird sein Auto beschossen und er will den entstandenen Schaden einklagen. – Kein Rechtsschutz!!

Nukleare- u. genetische Schäden:
Beispiel:
Eine Wissenschaftlerin kommt an ihrem Arbeitsplatz mit radioaktiven Substanzen in Berührung. Sie erkrankt an Leukämie und klagt auf Schmerzensgeld. – Kein Rechtsschutz!

Bergbauschäden
Beispiel: Ein Kunde kauft sein Traumhäuschen. Der Haken:
Es handelt sich um ein älteres Haus in einem ehemaligen Bergbaugebiet. Durch eine Absenkung des Grundstückes kommt es zu Rissen im Haus. Der Kunde erhebt Klage gegen das Bergbauunternehmen.- Kein Rechtsschutz!

Baurisiko

• Kauf oder Verkauf eines Grundstückes:

Beispiel:
Ein Kunde erwirbt ein Grundstück, auf dem er bauen möchte. Es ist jedoch mit Altlasten versucht ist. Er klagt gegen den Verkäufer – kein Versicherungsschutz!

• Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles:

Beispiel:
Ein Kunde erwirbt ein Grundstück, auf dem er bauen möchte. Es ist jedoch mit Altlasten versucht ist und er will gegen den Verkäufer klagen – kein Versicherungsschutz!

• Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen

Beispiel:
Ein Kunde besitzt ein Einfamilienhaus. Es ist mit einem Flachdach versehen und soll durch ein Satteldach ersetzt werden. Die zuständige Baubehörde lehnt dies allerdings ab. Der Kunde möchte gegen die Behörde klagen – kein Versicherungsschutz!

• Finanzierung solcher Bauvorhaben:

Beispiel:
Ein Kunde hat für sein Eigentum einen Kredit aufgenommen. Seine Bank macht darauf zusätzliche Kosten geltend – dagegen will der Kunde klagen – kein Versicherungsschutz!

Weiterhin sind Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen aus:

Besondere Rechtsgebiete

  • Rechten aus geistigem Eigentum wie z.B. Patent-, Urheber-, Markenzeichen-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechten
  • Kartell- oder sonstiges Wettbewerbsrecht
  • Vergabe von Darlehen, Spiel- oder Wettverträgen sowie Gewinnzusagen (Ziffer 3.2.9 ARB)
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Kollektives Arbeits- oder Dienstrecht
  • Recht der Handelsgesellschaften / Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
  • Rechtsangelegenheiten, die das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht betreffen
  • Wahrnehmung des RS-Vertrages gegen den Versicherer
  • steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen und sonstige Anliegerabgaben (Ziffer 3.2.12 ARB)

Besondere Verfahrensarten

  • Verfahren vor Verfassungsgerichten
  • Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
  • Insolvenzverfahren
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen Halte- oder Parkverstößen

Und noch mehr Ausschlüsse:

Personenbezogene Ausschlüsse:

  • Ansprüche von Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer sowie von Mitversicherten untereinander
  • Streitigkeiten aus sonstiger Lebenspartnerschaft
  • Übertragung oder Übergang nach Versicherungsfall
  • Ansprüche oder Verbindlichkeiten anderer Personen
  • Vorsatz bzw. Vorwurf der vorsätzlichen Begehung

Bestimmte Kosten werden nicht übernommen

  • vom Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommene Kosten
  • sachlich nicht gerechtfertigte Vergleichskosten
  • Selbstbeteiligung
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Strafvollstreckungsverfahren bei Geldbuße unter 250 EUR
  • Fremdkostenübernahme ohne Rechtsschutzversicherung

Gibt es Wartezeiten?

Einige Leistungsarten haben eine Wartezeit von 3 Monaten

Leistungsarten mit Wartezeit:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Leistungsarten ohne Wartezeit:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- u. Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Tritt der Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit ein, besteht kein Versicherungsschutz. Wird ein Lebenspartner mitversichert, so muss dieser ebenfalls die Wartezeit einhalten. Wurde allerdings zu bestimmten Leitungsmasten im Vorvertrag die Wartezeit erfüllt, so entfallen diese Wartezeiten bei Anschlussverträgen, sofern ein nahtloser Übergang erfolgt.


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