Versicherungen rund ums Bauen

Von der Planung bis zum Wohnen

Für den Hausbau entscheidet man sich in den meisten Fällen nur einmal im Leben. Damit vor, während und nach der Bauphase alles seine Ordnung hat, sind einige Versicherungen nicht nur hilfreich, sondern ein Muss. Jede Bauphase birgt andere Gefahren, Risiken und Verantwortungen. Mit der richtigen Absicherung wird der Bau oder Kauf Ihres Traumhauses nicht zum Albtraum.

Zu den wichtigsten Versicherungen zählen die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung. Zudem ist für jeden Immobilienbesitzer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unerlässlich.

 

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Bauherrenhaftpflichtversicherung


Wer ist versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren vor Ansprüchen, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf seiner Baustelle entstehen. Neben einer mangelhaften Absicherung der Baustelle selbst können auch schlechte oder fehlende Beleuchtungen und fehlende Hinweisschilder einen Anspruch begründen. Die Bauherrenhaftpflicht bietet dabei für einen vergleichsweise geringen Beitrag einen umfassenden Versicherungsschutz. Neben der Befriedigung von berechtigten Ansprüchen werden auch unberechtigte oder überhöhte Ansprüche durch die Versicherungsgesellschaft abgewehrt – notfalls vor Gericht.

Wann benötige ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Fast alle Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen enthalten grundsätzlich einen beschränkten Versicherungsschutz für Neu- und Umbauten. Die Höchstgrenze lässt sich in den Bedingungen nachlesen. Üblich sind 50.000 € bis 100.000 €. Sollte die tatsächliche Bausumme diese Summe allerdings überschreiten, ist immer eine separate Versicherung notwendig, da der Schutz über die Privat- oder Betriebshaftpflicht-versicherung komplett entfällt.

Häuslebauer sollten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, sobald sie ein Grundstück erworben haben. Denn ab diesem Moment haften Bauherren für alle Schäden.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die durch Veränderungen des Grundwassers hervorgerufen werden
  • Schäden, die auf eine Senkung des Grundstücks beruhen (Einschluss ist allerdings gegen einen Mehrbeitrag möglich)
  • Schäden, die aus Eigenleistungen entstehen (Einschluss ist allerdings gegen einen Mehrbeitrag möglich)

Wie berechnet sich der Beitrag?

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von der Bausumme. Dazu zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung. Kosten für Baugrubenaushub und Außenanlagen sowie Architekten- und Ingenieurhonorare – auch Eigenleistungen. Denn: greifen Bauherren selbst zum Werkzeug, erhöht sich der Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht enorm. Der Versicherer lässt sich das erhöhte Schadensfallrisiko bezahlen. Daher gilt: Je größer der Eigenanteil, desto höher sind auch die Bauherrenhaftpflicht-Kosten.

Die Versicherungsprämie wird häufig als Einmalbetrag zu Baubeginn gezahlt. Der Bauherr ist dann bis zum vertraglich vereinbarten Ablaufdatum der Police versichert. Viele Anbieter begrenzen den Versicherungsschutz auf zwei Jahre.


Bauleistungsversicherung


Was ist versichert?

Mit dieser Allgefahrendeckung schützt sich der Bauherr oder Bauunternehmer vor unvorhersehbaren Ereignissen während der Bauzeit.

Die Definition unvorhersehbarer Ereignisse ist sehr weit gefasst. Zu den möglichen Schadenfällen gehören zum Beispiel Überschwemmungen durch Regenwasser, Erdrutsche oder andere außergewöhnliche Witterungseinflüsse. Daneben gelten aber auch Schäden, die durch Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehler, durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker und durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte geschehen, mitversichert. Auch Krieg, innere Unruhen oder Anschläge sind im Rahmen der Bauleistungs-versicherung mitversichert.

Warum sollte der Bauherr eine eigene Bauleistungsversicherung abschließen?

Viele Bauvorhaben laufen über ein Bauunternehmen, dass sich vertraglich verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Für Schäden durch sonstige Ereignisse muss somit das Bauunternehmen geradestehen. Wird allerdings das Gebäude zum Beispiel durch einen Krieg oder andere unabwendbare Ereignisse beschädigt, ist der Bauunternehmer nicht in jedem Fall zu einem Ersatz verpflichtet. Im Zweifelsfall sollten die Verträge mit den Bauunternehmern genau überprüft werden und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung vom Bauherrn abgeschlossen werden, die das reine Bauherrenrisiko absichert.

Was ist nicht verischert?

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzeinschlag oder Explosion – dieser Schutz ist durch die Feuerrohbauversicherung versicherbar

Feuerrohbauversicherung


Was ist versichert?

Die Feuerrohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für das im Bau befindliche Gebäude von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit gegen die Gefahr Feuer. Sie ist in der Regel kostenfrei und für eine Vertragslaufzeit von 1 bis 2 Jahren ausgelegt. Nach Fertigstellung des Gebäudes läuft die Feuerrohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung mit vollem Versicherungsschutz über.


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