Elektronikversicherung

Ihre Anlagen und Geräte sind Ihr Kapital

Überspannung durch einen Blitzschlag, Bedienfehler oder ein Wasserschaden. Es kann viele Ursachen geben, die zu erheblichen Schäden an den elektronischen Geräten und Anlagen ihres Unternehmens führen können.

Mögliche versicherte Gefahren und Leistungen im Überblick

  • Einfacher Diebstahl
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Überspannungen
  • Versicherungsschutz für Medizin-, Daten- und Kommunikationstechnik sowie Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen
  • Und vieles mehr!

 

Wichtig:

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit eine Mehrkostenversicherung abzuschließen, die zum Beispiel anfallende Mietkosten für Ersatzgeräte übernimmt.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Versichert gilt immer der Neuwert einer Sache. Der Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie zum Beispiel Verpackung und Montage.

Welche Anlagen und Geräte gelten mitversichert?

Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik z.B. Personalcomputer, Bürocomputer, Telefonanlagen, Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, z.B. Mess- und Prüfeinrichtungen; Satz- und Reprotechnik, z.B. Foto- und Lichtsatzanlagen; Bild- und Tontechnik, z.B. Fernseh- und Videoanlagen, Medizintechnik, z.B. Röntgenanlagen und Ultraschallgeräte

Welche Schäden werden übernommen?

Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahren-Versicherung. Sie leistet bei Zerstörung und Beschädigungen durch nicht vorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen auch Schäden durch Abhandenkommen, Diebstahl und Bedienfehler.

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-. Material- und Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Wasser und Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung

Was ist vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden sind grundsätzlich nicht versichert. Vorsatz durch Dritte gilt allerdings als mitversichert.

Gelten auch Daten mitversichert?

Ja! Daten können je nach Tarif mitversichert werden. Unter die versicherten Kosten fallen Aufwendungen für die Rekonstruktion, Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten.

Was versteht man unter einer Mehrkostenversicherung?

Im Rahmen der Mehrkostenversicherung gelten Kosten versichert, die infolge eines versicherten Sachschadens anfallen, um eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs abzuwenden oder zu vermindern.


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