Geschäftsgebäudeversicherung

Das Fundament Ihres Betreibes

Ein Betriebs– und Geschäftsgebäude ist ein wichtiger Kapitalwert für Ihr Unternehmen, den es besonders zu schützen gilt.

Schnell kann es zu einem Schaden kommen – wie zum Beispiel durch einen Sturm, einen Rohrbruch oder ein anprallendes Fahrzeug – welcher nicht nur das Gebäude, sondern auch den gesamten Betriebsablauf gefährden kann!

Mögliche versicherte Gefahren und Leistungen im Überblick:

  • Versicherte Schadenursachen: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Gefahren durch Naturgefahren
  • Optionale Mitversicherung von Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Unbenannte Gefahren: Schäden durch unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes!
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Und vieles mehr!

 

Gehen Sie kein Risiko ein und sichern Sie das „Fundament“ Ihres Betriebes ab!

   Ansprechpartner


Haben Sie Fragen?
Dann vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit einem unserer Berater.

Termin vereinbaren

FAQ

Was Sie wissen sollten:


Ab wann gilt ein Gebäude als Geschäftsgebäude?

Gebäude, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden sollten über eine Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert werden. Dabei kann es sich um Bürogebäude, Lagerhallen, Ladengeschäfte aber auch Arztpraxen oder Werkstätten handeln.
Auch Mischimmobilien, die mindestens zu 50 % gewerblich genutzt werden, fallen unter die vorgenannte Absicherung.
Immobilien, die weniger als 50 % gewerbliche Nutzung aufweisen, sollten über eine private Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

Welche Gefahren können abgesichert werden?

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • EC-Zusatzgefahren, wie z. B. Fahrzeuganprall, Vandalismus
  • Elementarschäden
  • Glasbruch

Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung – Unterschied?

Bei einem Schaden durch die vorgenannten Gefahren ersetzt die Geschäftsgebäudeversicherung grundsätzlich einen Schaden an der Immobilie selbst sowie von Grundstücksbestandteilen.
Inventar, Waren und Einrichtung muss separat über eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert werden.

Wonach richtet sich die Versicherungssumme?

Die Höchstversicherungssumme im Schadenfall richtet in der Regel nach dem Neuwert des Gebäudes.
Bei diesem Neubauwert handelt es sich um den Betrag, der nötig wäre, um bei einer völligen Zerstörung der Immobilie das Gebäude im gleichen Zustand wieder auf zu bauen. Dieser Wert ist vor allem für Versicherungen für Bedeutung, hat aber nichts mit dem Verkehrswert der Immobilie zu tun, dem Betrag also, der für das Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielt werden kann.
Häufig liegen Neubauwert und Verkehrswert sogar weit auseinander!

Was ist eigentlich der Wert 1914?

Die Basis der Neuwertversicherung geht auf das Jahr 1914 zurück. Der Versicherungswert entspricht dem im Jahr 1914 ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, wobei Größe und Ausstattung berücksichtigt werden. 1914, ein Jahr, in dem die Währung noch goldgedeckt war und stabile und damit aussagekräftige Baupreise vorlagen.

Der Wert 1914, auch Gebäudeversicherungswert 1914 oder einfach 1914er Wert genannt, ist also ein fiktiver Rechenwert, der als einheitliche Grundlage zur Ermittlung des Gebäudeneubauwerts herangezogen wird.

Für die korrekte Ermittlung des Werts 1914 gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt standardisierte Wertermittlungsbogen, die ausgefüllt werden können. Alternativ lässt sich die Versicherungssumme auch durch einen Bausachverständigen oder, bei neueren Gebäuden, einfach durch Umrechnung des Neubauwerts im Baujahr ermitteln.
Der große Vorteil des Werts 1914 ist, dass er sich nicht mehr verändert, sobald man ihn einmal ermittelt hat. Er dient damit als stabile Grundlage für die Berechnung des Neubauwerts für verschiedene Jahre.


LINK-Tipps

Das könnte Sie auch interessieren:


Sitemap – Für den Überblick

Sitemap


Cookie Consent mit Real Cookie Banner