Hausratversicherung

Absicherung von Hab und Gut

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sichert Ihren kompletten Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten bei Beschädigung, Zerstörung beziehungsweise Verlust durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.

Sie erstattet im Schadensfall beschädigte oder entwendete Sachen, in gleicher Art und Güte zum Neuwert, aber auch durch den Schaden entstandene Nebenkosten wie •Aufräumkosten oder • Hotelkosten.

Der Hausrat sollte unbedingt abgesichert sein, damit Ihr Besitz bei Total- oder Teilverlust neu erworben werden kann.

 

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Was ist versichert?

Umgangssprachlich gehören alle Sachen zum Hausrat, die aus dem Haus oder der Wohnung herausfallen würden, wenn man es auf den Kopf dreht. Praktisch beinhaltet das alle Gegenstände des täglichen Lebens, sämtliches Mobiliar, aber auch Geschirr, Besteck, Kleidungsstücke, Schmuck und andere Wertsachen. Unter bestimmten Umständen können auch Einbauküchen und Teppichböden zum Hausrat gehören.

Der Versicherungsort - Wo gilt die Hausratversicherung?

Bei der Hausratversicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung oder das Haus. Der versicherte Hausrat muss sich am sogenannten „versicherten Ort“ befinden, um im Schadensfall ersetzt zu werden.

Hierzu zählen auch:

  • Garten und Gewächshäuser
  • Wintergärten
  • Gemeinschaftsräume
  • Loggien, Balkone und Terrassen sowie
  • bis zu 1 km Luftlinie vom Grundstück entfernte Garagen

Ihr Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet.

Was ist nicht mitversichert?

  • einfacher und Trick-Diebstahl, denn im Gegensatz zu Raub und Einbruch ist Diebstahl ohne eine Form der Gewaltanwendung nicht versichert.
  • Gebäudebestandteile – im Gegensatz zum Hausrat ist das Gebäude selbst nicht versichert. Auch speziell angepasste Einbauküchen gehören dazu.
  • grobe Fahrlässigkeit – Schäden, ermöglicht durch z. B. geöffnete Fenster und Türen – wenn durch eigenes Verschulden, etwa aufgrund eines gekippten Fensters, Schäden entstehen, sind die Kosten nicht versichert. Manche Versicherungen bieten an, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern.
  • Sengschäden – diese sind nur als Folge eines Brandes mitversichert, nicht aber wenn Sie unabhängig davon verursacht werden, etwa durch eine glühende Zigarette. Manche Versicherungen bieten für diesen Fall Zusatzklauseln an.

Zudem gibt es weitere Gründe für Leistungseinschränkungen, die sich aus individuellen Entscheidungen des Versicherungsträgers ergeben:

  • Längere Abwesenheiten: Ihre Wohnung könnte unter Umständen als „nicht ständig bewohnter Haushalt“ eingestuft werden, wenn Sie länger fort sind. Bei längeren Abwesenheiten sollten Sie sich daher mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.
  • Zurückhalten von Informationen: Als Versicherter ist es Ihre Pflicht, die Hausratversicherung im Schadensfall unmittelbar und umfassend zu informieren.
  • Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen: Diese werden teils für besonders wertvolle Gegenstände erwartet, dazu zählt etwa ein Safe für Wertgegenstände. Außerdem schreiben einige Hausratversicherer Rauchmelder vor (die seit einigen Jahren gesetzlich bereits vorgeschrieben sind).

Welche Zusatzbausteine kann man einschließen?

Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung kann durch diverse Zusatzbausteine erweitert werden.

Sinnvolle Ergänzungen können z. B. sein:

- Diebstahl von Fahrrädern (oder auch Kinderwagen)

Ihr Fahrrad gehört zum Hausrat wie Kleidung und Möbel und ist damit in der Hausratversicherung genauso gegen Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruch-Diebstahl versichert. Besonders gute Versicherungen kommen ohne weiteren Einschluss einer Fahrradklausel auch bei einfachem Diebstahl für den Schaden auf. Das bedeutet: Der Dieb muss nicht erst in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eingebrochen sein und dabei das Fahrrad gestohlen haben. Es ist auch versichert, wenn das angeschlossene Rad vor der Haustür gestohlen wird.

Achten Sie aber darauf, bis zu welcher Höhe die Versicherung den Schaden ersetzt.

- Glasbruchschäden

Glasbruchschäden, die sowohl an der Mobiliar- als auch an Gebäudeverglasungen entstehen, können ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung sein. Beachten Sie aber, dass kleine Schönheitsfehler wie Schrammen, Krater oder Trübungen des Glases nicht mitversichert sind. Die Glasversicherung übernimmt nur solche Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordern.

Nicht enthalten im Versicherungsschutz – weder bei der Hausrat- noch bei der Glasversicherung – sind ebenfalls sogenannte Hohlgläser. Dabei handelt es sich um Lampen, Vasen oder Trinkgefäße aus Glas. Auch Brillengläser werden von einer Glasversicherung nicht abgedeckt.

- Elementarschäden

Je nach Risikoort kann zusätzlich Versicherungsschutz für Elementargefahren beantragt werden. Die Hausratversicherung leistet dann auch bei Schäden, die unter anderem durch Schneedruck, Überschwemmungen und Erdbeben entstehen.

Was ist der Neuwert?

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Aber was bedeutet Neuwert?

Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dieser Wert kann höher sein als der ursprüngliche Wert, weil manche Gegenstände teurer werden, er kann aber auch niedriger werden. Wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird der Betrag ermittelt, den man aufbringen muss, um sich das Gerät aktuell wiederzubeschaffen. Röhrenfernseher werden jedoch nicht mehr hergestellt, ein Gerät derselben Qualität erhält man jetzt zu einem günstigeren Preis. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bilddiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren ca. 1000 €. Ein Flachbildschirm mit der gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute aber vielleicht nur 750 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 750 € ersetzt bekommen.
Bei Antiquitäten steigt mit den Jahren der Wert der Sache, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte” zu erwerben.

Was ist der Zeitwert?

Den Zeitwert kann man als eine Art Gegenbegriff zum Neuwert bezeichnen. Es ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung zahlt die Haftpflichtversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache. Wer also z B. die Kamera eines Dritten beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Zeitwert der Kamera aus. Das heißt, der Wert unterscheidet sich vom ursprünglichen Neuwert aufgrund des jeweiligen Alters und der Abnutzung der Kamera.

Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme?

Achten Sie bei dem Abschluss einer Hausratversicherung auf die richtige Versicherungssumme. Dies ist sehr wichtig. Denn bei einem Totalschaden, beispielsweise durch einen Wohnungsbrand, wird maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Doch wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme? Die wenigsten Menschen wissen wie viel Ihr gesamter Hausrat wirklich wert ist. Dafür müsste man nämlich zuerst sämtliche Gegenstände auflisten und bewerten, um dann einen Gesamtwert zu ermitteln. Dies ist sehr aufwendig, daher orientieren sich die meisten Versicherungsgesellschaften an der Größe der jeweiligen Wohnung. Hier veranschlagen die Anbieter zwischen 600 € – 750 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Somit muss im Antrag lediglich die korrekte Quadratmeterfläche seiner Wohnung angegeben werden. Die Wohnfläche definieren die Gesellschaften als Grundfläche aller Räume einer Wohnung inklusive eventueller Hobbyräume.

Einige Versicherer versichern Ihren Hausrat zu einer Höchstentschädigung von z. B. 250.000,- Euro, so dass eine Umrechnung von einer zu Grunde liegenden Wohnfläche entfallen kann und ein Abzug durch Unterversicherung entfällt.

Was bedeutet Unterversicherung?

Eine Unterversicherung besteht dann, wenn der Wert der versicherten Einrichtungsgegenstände die vereinbarte Versicherungssumme im Versicherungsvertrag übersteigt. Stellt der Hausratversicherer dies bei einem Schaden fest, kann er den Versicherten die Entschädigung kürzen. Ein Beispiel für eine Unterversicherung: Haben Sie in Ihrem Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro versichert, erhalten Sie im Schadenfall nur 80 % der tatsächlich angefallenen Kosten von ihrer Hausratversicherung erstattet.

Im Laufe der Zeit verändert sich unter Umständen der Wert Ihres versicherten Inventars. So kaufen Sie beispielsweise bei Bedarf neue Möbel, EDV-Geräte oder Maschinen. Im Zuge dessen sollten Sie es nicht versäumen, den Wert Ihrer Gesamtausstattung mit der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung abzugleichen, um das Risiko der Unterversicherung zu verhindern.


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