Privathaftpflichtversicherung
Die Risikoabsicherung für den Alltag
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Dies ist gesetzlich geregelt (§ 823 BGB) und bedeutet:
Jeder ist für alle Arten von Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar – ein Leben lang. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen und gehört daher zur Standardabsicherung. Sie übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Achten Sie daher bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Versicherungssumme.