Privathaftpflichtversicherung

Die Risikoabsicherung für den Alltag

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dies ist gesetzlich geregelt (§ 823 BGB) und bedeutet:

Jeder ist für alle Arten von Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar – ein Leben lang. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen und gehört daher zur Standardabsicherung. Sie übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Achten Sie daher bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Versicherungssumme.

 

Wir überprüfen Ihren Versicherungsschutz und beraten Sie gern.

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst. Bei einem Familienvertrag sind immer der Versicherungsnehmer, sein Lebenspartner und Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungsnehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erststudium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
In einer Privathaftpflichtversicherung sind zusätzlich auch Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere mitversichert.

Für Hunde und Pferde muss allerdings eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Was ist versichert?

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherung prüft, ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Fälle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten für diesen passiven Rechtsschutz übernimmt der Versicherer.

Generell sind folgende Schäden abgesichert:

  • Personenschäden: Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen
  • Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen
  • Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die nicht direkt auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, zum Beispiel Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne
  • Mietsachschäden: Schäden in Mietwohnungen, zum Beispiel, wenn Sie einen Wasserschaden verursachen

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Forderungsausfalldeckung.

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Sie springt ein, wenn Ihnen ein Schaden durch einen Dritten zugefügt wird, dieser aber nicht für die Kosten aufkommen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt oder mit einem rechtskräftigen Urteil nachweisen kann, dass er zahlungsunfähig ist.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines KFZ entstehen, greift Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung

Was wird ersetzt?

Im Gegensatz zur Hausratversicherung zahlt die Haftpflichtversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden und damit den Zeitwert einer beschädigten Sache.

Was ist der Zeitwert?

Es ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. Wer also z B. die Kamera eines Dritten beschädigt hat, dessen Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Zeitwert der Kamera aus. Das heißt, der aktuelle Wert ist wegen des Alters und der Abnutzung geringer als der ursprüngliche Neuwert der Kamera.

Welche Bausteine können eingeschlossen werden?

Sie können den Versicherungsschutz für Ihre Privathaftpflichtversicherung durch diverse Bausteine ergänzen:

- Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung für die Baustelle. Passiert ein Unfall, haften Sie. Zur finanziellen Absicherung ist deshalb eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefahren zu beseitigen. Bei kleineren Bauvorhaben sind sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme abgesichert.

Mehr Informationen

- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eigentümer eines vermieteten Hauses oder unbebauten Grundstücks sind für die Sicherheit anderer auf ihrem Besitz zuständig. Unfälle sind dennoch schnell geschehen. Kommen dabei Dritte zu Schaden, können Haftungsansprüche die Folge sein.

Mehr Informationen

- Gewässerschadenhaftpflicht

Einige Anbieter schließen zusätzlich auch eine Haftpflichtversicherung für einen Öltank ein. Gewisse Höchstgrenzen sind hier aber einzuhalten.


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