Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Schutz vor Ansprüchen Dritter, wenn diese auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch Dritte, die aufgrund der Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflichten gestellt werden.

Wie bei der Privathaftpflichtversicherung sagt auch hier die Gesetzgebung in § 823 BGB ganz klar, dass Personen, welche vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursachen, diesen ersetzen müssen. Als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks haben Sie somit dafür zu sorgen, dass kein Dritter durch Ihren Besitz zu Schaden kommt. Kommt es dennoch zu einem Schaden schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vor den finanziellen Folgen.

Generell gilt, dass die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personenschäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungssumme liegen.

 

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FAQ

Was Sie wissen sollten:


Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherten auf zwei Weisen. Bei berechtigten Ansprüchen deckt sie Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab. Außerdem werden Vermögensschäden ersetzt, die als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Der Verdienstausfall eines Anspruchstellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genauso versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich. Und bei unberechtigten Forderungen funktioniert die Grundbesitzerhaftpflicht als passiver Rechtsschutz und übernimmt die Abwehr der Forderung, notfalls auch mit Hilfe von Sachverständigen und Gutachtern oder vor Gericht.

Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Privatpersonen sind für Haftpflichtschäden in ihrem Wohneigentum normalerweise mit einer herkömmlichen privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Bei vielen Policen sind auch vermietete Immobilien mitversichert – Einliegerwohnungen in einem selbst bewohnten Haus, vermietete Eigentumswohnungen oder Ferienhäuser gehören dazu. Auch bei unbebauten Grundstücken ist es meist nicht nötig, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht separat zu versichern.

Bei Eigentumswohnungen gibt es immer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die per Gesetz schon dazu verpflichtet ist, gemeinschaftlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sind eventuelle Ansprüche von Dritten, die durch Schäden vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, grundsätzlich abgedeckt. Einen Sonderfall gibt es aber bei vermieteten Eigentumswohnungen. Kommt der Mieter innerhalb der Wohnung zu Schaden, weil der Vermieter seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keine Entschädigung. Zur Abdeckung dieses Risikos wird eine spezielle Verpächter Haftpflicht benötigt, die in der Regel gegen einen geringen Zusatzbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann.


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